Vertrags- und Prozessrecht
Ich berate und vertrete Sie schließlich auch in ausgewählten allgemeinen vertrags- und prozessrechtlichen Angelegenheiten. Aufgrund meiner langjährigen theoretischen und praktischen Erfahrung im allgemeinen Vertrags- und Prozessrecht, bin ich in der Lage, Ihre rechtlichen Interessen in diesen Bereichen sachgerecht wahrzunehmen und durchzusetzen. Diese „Bereiche“ lassen sich zwar nicht abschließend aufzählen, dazu gehört aber insbesondere das
- Mietrecht;
- Kaufvertragsrecht;
- Dienstvertragsrecht;
- Werkvertragsrecht;
- Arzthaftungsrecht;
- Reisevertragsrecht (auch Fluggastrechte);
- Deliktsrecht (auch zur Durchsetzung des (Unternehmens-)Persönlichkeitsrechts);
- und noch Weiteres.
Im Rahmen einer (unverbindlichen) Anfrage kann gerne erörtert werden, ob vorstehend nicht genannte Rechtsbereiche ebenfalls durch mich bearbeitet werden können.

