Vertrags- und Prozessrecht

Ich berate und vertrete Sie schließlich auch in ausgewählten allgemeinen vertrags- und prozessrechtlichen Angelegenheiten. Aufgrund meiner langjährigen theoretischen und praktischen Erfahrung im allgemeinen Vertrags- und Prozessrecht, bin ich in der Lage, Ihre rechtlichen Interessen in diesen Bereichen sachgerecht wahrzunehmen und durchzusetzen. Diese „Bereiche“ lassen sich zwar nicht abschließend aufzählen, dazu gehört aber insbesondere das

  • Mietrecht;
  • Kaufvertragsrecht;
  • Dienstvertragsrecht;
  • Werkvertragsrecht;
  • Arzthaftungsrecht;
  • Reisevertragsrecht (auch Fluggastrechte);
  • Deliktsrecht (auch zur Durchsetzung des (Unternehmens-)Persönlichkeitsrechts);
  • und noch Weiteres.

Im Rahmen einer (unverbindlichen) Anfrage kann gerne erörtert werden, ob vorstehend nicht genannte Rechtsbereiche ebenfalls durch mich bearbeitet werden können.

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