Strafrecht

Ich verteidige Sie im Rahmen des gesamten Strafverfahrens in allen Bereichen des Strafrechts, sei es als Wahl- oder Pflichtverteidiger. Das schließt insbesondere – aber nicht ausschließlich – Körperverletzungsdelikte, Kapitalverbrechen (Mord, Totschlag, etc.), Betäubungsmittelstraftaten ("Drogenkriminalität") und Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug, Raub, etc.) mit ein.

Wird ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet, ist es für eine gute und effiziente Strafverteidigung unabdingbar, frühzeitig den Ernst der Lage zu erkennen und sich entsprechend zu verhalten. So sehr die Situation für den Beschuldigten nachvollziehbarerweise belastend sein mag, ist es umso wichtiger, zunächst von seinem Aussageverweigerungsrecht ("Schweigerecht") Gebrauch zu machen und einen Strafverteidiger aufzusuchen. 

Im Falle einer Anfrage, Ihre Verteidigung in einem gegen Sie geführten Strafverfahren zu übernehmen, nehme ich mir die nötige Zeit, um Ihren Fall zu erfassen und Sie über die nächsten Schritte aufzuklären. Einem Strafverfahren ausgesetzt zu sein, kann eine sehr belastende Situation darstellen, bei der ich Ihnen gerne mit vollem Einsatz zur Seite stehe!

Gerechtigkeit ist nicht das Privileg der Starken, sondern das Recht eines jeden.“
Von: Unbekannt

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