Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie in damit zusammenhängenden Gebieten. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:

  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen, insebsondere bei Kündigungsschutzklagen
  • Gestaltung, Prüfung und Optimierung von Arbeitsverträgen und anderen verwandten Vertragstypen (Geschäftsführer-Dienstverträge, Beraterverträge, etc.)
  • Beratung beim Beginn und der Beendigung von Anstellungsverhältnissen (durch Kündigung und/oder Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträge)
  • Entwurf und Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Beratung zum Mutterschutz, zur Elternzeit, etc.
  • Beratung zum Betriebsverfassungsrecht, zu Mitbestimmungsrechten und zum Tarifrecht

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