FAQs für Strafrecht und Arbeitsrecht

Nachfolgend finden Sie eine kleine Übersicht zu typischerweise vorkommende Fragen im Straf- und Arbeitsrecht.

Strafrecht

1. Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten – was soll ich tun?


Gehen Sie als Beschuldigter niemals unvorbereitet zu einer polizeilichen Vernehmung. Sie haben das Recht zu schweigen und sollten vorab anwaltlichen Rat einholen.

2. Muss ich einer polizeilichen Vorladung folgen?


Nein, als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Eine Pflicht besteht nur bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.

3. Was passiert, wenn gegen mich ein Strafverfahren eingeleitet wird?


Die Ermittlungsbehörden prüfen den sog. hinreichenden Tatverdacht des Beschuldigten bezüglich der vorgeworfenen Straftat. Beschuldigte haben in jeder Phase des Verfahrens das Recht, einen Verteidiger zu beauftragen.

4. Kann ein Anwalt Akteneinsicht für mich beantragen?


Ja, grundsätzlich nur Ihr Verteidiger hat das Recht auf vollständige Akteneinsicht. Erst dann kann eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

5. Was kostet ein Strafverteidiger?


Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit des Verfahrens. Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch transparent über die möglichen Kosten.

Arbeitsrecht

1. Kann mein Arbeitgeber mich ohne Grund kündigen?


In Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz, wenn Ihr Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat. Eine Kündigung muss dann sozial gerechtfertigt sein, d.h. auf personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe gestützt sein.


2. Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?


Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach ist eine Klage in der Regel ausgeschlossen. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit einem Rechtsanwalt hierzu in Verbindung zu setzen.


3. Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?


Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht automatisch. Abfindungen entstehen meist durch Verhandlungen oder im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens.

4. Was tun, wenn ich eine Abmahnung erhalte?


Lassen Sie die Abmahnung anwaltlich prüfen. Oftmals sind Abmahnungen unwirksam oder können aus der Personalakte entfernt werden. Tun Sie dies nicht, besteht bei wiederholter einschlägiger Abmahnung ein Risiko der Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen.

5. Muss ich Überstunden leisten?


Überstunden sind nur dann verpflichtend, wenn sie vertraglich vereinbart sind oder in Notfällen zur Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig werden.
 
 

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